Im Prinzip kann es jedem Menschen passieren, dass er einer Straftat verdächtigt wird, die es erforderlich macht, dass ein Haftbefehl ausgesprochen wird. In diesem Fall wird der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen. Allerdings muss hierfür ein dringender Tatverdacht bestehen. Die Verhängung der Untersuchungshaft ist nur zulässig, wenn es einen Haftgrund gibt, also beispielsweise die Gefahr der Flucht, der Verdunkelung oder der Wiederholung besteht.
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