Erbrecht

Ärger mit der Erbschaftssteuer vermeiden mit Experten für Erbrecht

Erbrecht und Erbschaftssteuer sind seit 1922, strukturell kaum verändert, in Deutschland gültig. Jeder der Erbschaftssteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber binnen drei Monaten anzugeben. Testamente, Schenkungs- und Erbverträge sind erbschafts- oder schenkungssteuerpflichtig. Erbauseinandersetzungen lassen sich besser mit kompetenter Beratung vom Steueranwalt bewältigen. Die Verlagerung von Privatvermögen in Betriebsvermögen ist eine steuerschonende Möglichkeit. Generationswechsel kann bei ungeregelter Unternehmensnachfolge steuerliche Belastungen bringen. Erbschaftssteuer gilt bei Erwerb von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen. Auch erfolgreiche Firmen können an den Belastungen ungeregelter Erbschaftssteuer zerbrechen.

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