Eine Risikolebensversicherung dient als Absicherung bei einem Todesfall des Versicherten. Es ist keine kapitalbildende Versicherung. Die Summe die bei Vertragsbeginn vereinbart bzw. eingetragen wurde, wird exakt nach dem Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Man kann die Risikolebensversicherung auch eine Vorsorgeversicherung nennen. Dient sie doch dazu, die Hinterbliebenen, den Geschäftspartner, bestehende Darlehen und Kredite, mit der vereinbarten Versicherungssumme, in einem stabilen finanziellen Rahmen zu halten. D.h. der finanzielle Ruin kann abgefedert werden. Versicherungen sind dazu da, Risiken die keiner vorhersehen kann, zu versichern.