Dispositionskredit

Der Dispositionskredit

Den Dispositionskredit gibt es in Deutschland seit dem Jahr 1968. Er wurde von den Kreditinstituten als begrenzte Überziehungsmöglichkeit von Girokonten eingerichtet. Allerdings müssen im Normalfall, ohne spezielle Vereinbarungen, die Verfügungen des Zahlungsverkehrs durch das Kontoguthaben voll gedeckt sein. Dies verlangt ebenfalls das Überweisungsrecht nach §676 Abs. 2 Satz 3 BGB.

Inhalt abgleichen