Bei Darlehen aller Art werden vom Darlehensgeber Zinsen für den Verleih des Geldes erhoben. Hier gibt es den nominalen Jahreszins und den effektiven Jahreszins. Der nominale Jahreszinssatz gibt nur die tatsächlichen Zinsen auf das Darlehen an. Der Effektivzinssatz von Darlehen gibt hingegen alle Kosten für das Darlehen pro Jahr an. Hier sind die nominalen Zinsen, Gebühren und eventuell anfallende Provisionen mit eingerechnet. Alleine den nominalen Zinnsatz anzugeben ist rechtlich nicht gestattet. Er darf nur in Verbindung mit dem effektiven Jahreszins angeben werden, um den Darlehensnehmer eine Übersicht zu verschaffen.