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Wenn es um die öffentliche Sicherheit geht, so kommt man an dem Thema der Videoüberwachung nicht vorbei. Denn diese wird verstärkt vom Staat aus durchgeführt, um die Bürger an solchen Orten zu schützen, wo überdurchschnittlich viele Menschen zusammenkommen oder die geradezu dazu prädestiniert sind, zum Tatort einer kriminellen Tat zu werden. So begegnet man Videoüberwachungsanlagen an Flughäfen genauso wie in Freizeitparks oder in Fußballstadien. Die installierte Videokamera soll den dortigen Besuchern allgemein das Gefühl vermitteln, dass sie im Fall eines Übergriffs nicht ganz alleine da gelassen werden, denn immerhin fungiert die Überwachungskamera dann als ein „Augenzeuge“, der ohne Wenn und Aber die geschehene Straftat durch eine unbestechliche Aufzeichnung wiedergibt. Auf den potentiellen Täter soll die Videoüberwachung wiederum hoffentlich abschreckend wirken. Dieser soll sich stets darüber im Klaren sein, dass ihm durch die Aufnahme der Videokamera das sträfliche Vergehen jederzeit nachgewiesen werden kann. Trotzdem ist die staatliche Videoüberwachung nicht die Ausnahme, wenn auch besonders diese immer wieder in die Schlagzeilen gerät. Denn auch Geschäftsleute wie Hotelbesitzer, Ladeninhaber oder Betreiber von Diskotheken bedienen sich der Videotechnik, um ihre Gäste oder Kunden vor Übergriffen, aber natürlich auch, um ihr Eigentum vor Diebstahl oder Vandalismus zu schützen. So gibt es heute wohl kaum noch ein Geschäft oder eine gastronomische Einrichtung, die nicht durch eine Videoüberwachungskamera gesichert wäre – auch wenn man diese mitunter nicht auf den ersten Blick zu entdecken vermag.
Nina Martens bloggys@live.com
