Selbstständig machen, was muss ich beachten?
Viele die wirklich arbeiten wollen, jedoch bedingt durch Alter, familäre Umstände usw., keinen Arbeitsplatz bekommen, bleibt oft keine andere Möglichkeit als sich selbstständig zu machen, um endlich dem sogenannten „Nichtstun“ zu entkommen. Der Gewerbeschein ist schnell vom Rathaus geholt und kostet auch kein Vermögen, doch um wirklich dauerhaft selbstständig zu werden, sollte man sich vorher umfassend informieren und sich darüber Gedanken machen. Als erstes sollte man sich überlegen, in welchen Bereich man sich selbstständig amchen möchte.
Es gibt viele verschiedene Bereiche, angefangen von der Seniorenpflege, Schreibarbeiten, Trockenbau usw. Hat man sich entschieden was man machen möchte, sollte man sich informieren, ob es sich hierbei wirklich nicht um eine meisterpflichtige selbstständige Tätigkeit handelt. Um ein Beispiel zu nennen, als selbstständiger Maler wird der Meisterbrief benötigt, als Trockenbauer nicht. Klar denken viele, das lässt sich umgehen. Ja, lässt es sich in erster Linie schon. Doch wenn sie z. B. in eine gestrichene Wohnung verpfuscht haben und der Kunde frägt bei entsprechenden Stellen an, wie z. B. IHK, Handwerkskammer usw., haben Sie wirklich ein Problem.
Das kann nämlich extrem hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Besitzen sie keinen Meisterbrief, dürfen sie auch nicht in diesem Bereich als Selbstständiger tätig werden. Außer sie stellen jemanden an, der einen Meisterbrief besitzt, dann ja. Sinnvoll ist für eine neue Selbstständigkeit auch die erstellung eines Businessplans. Hierfür kann man gut das Internet für die Recherche nutzen. Ansonsten können einem, viele fachkundige Stellen beim Businessplan beraten. Wer sich aus dem ALGI oder II selbstständing macht, benötigt diesen Businessplan für eine Förderung. Wenn der Businessplan fürs Arbeitsamt benötigt wird, muss er beglaubigt bzw. überprüft werden. Dies kann durch einem Berater der eigenen Bank oder dem dafür zuständigen Mitarbeiter der IHK erfolgen.
