Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Handelsgesellschaft mit mehreren Gesellschaftsgläubigern. Mindestens einer der Gesellschafter haftet voll, also mit seinem gesamten Hab und Gut, er wird als Komplementär bezeichnet. Ausserdem muss mindestens ein weiterer Gesellschafter dabei sein, der allerdings nur beschränkt haftend muss, Ihn nennt man Kommanditist. Eine KG besteht also immer aus mindestens zwei Gesellschaftern.

Es ist kein Mindestkapital zur Gründung notwendig, der Komplementär leistet keine Einlage und die Höhe der Einlage des Kommanditisten ist beliebig. Die KG geniesst aufgrund der Vollhaftung des Komplementärs hohes Ansehen bei möglichen Geldgebern und eignet sich infolgedessen zur Beschaffung von Fremdkapital, allerdings auch nur, sofern genügend Sicherheiten vorhanden sind. Die Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer Einlage.

Anders als bei anderen Gesellschaftsformen findet bei den Gesellschaftern der KG eine Aufspaltung in Haftende und Entscheidende statt. Die Kommanditisten müssen ihre vertraglich geregelte Haftungseinlage bar erbringen, im Gegensatz zum Komplementär. Wichtig für eventuelle Geldgeber ist der Hinweis, dass die Kommanditisten nicht dem gesetzlichen Wettbewerbsverbot unterstehen, man sich also als Geldgeber auch anderweitig in ähnlichen Projekten engagieren kann. Die KG-Gesellschafter sind übrigens Selbständige und daher nicht sozialversicherungspflichtig.

In der Regel vertritt der persönlich haftende Gesellschafter die Gesellschaft, ansonsten macht dies ein dafür bestellter Prokurist. Wichtig: ist einer der Kommanditisten bestellter Geschäftsführer der KG, so ist sein Gehalt leider keine abzugsfähige Betriebsausgabe, er gilt nämlich als Mitunternehmer im steuerlichen Sinn. Achtung: tritt ein Kommanditist in eine schon existierende KG ein, so haftet er automatisch auch für alle Verbindlichkeiten der KG, die vor seinem Eintritt entstanden.

Die Gründungskosten halten sich im Rahmen. Lediglich die notariell beglaubigte Eintragung ins Handelsregister fällt ins Gewicht. Danach muss die KG jährlich eine Gewinn- und Verlustrechnung, einer Bilanz und eines Jahresabschlusses erstellen. Steuerlich betrachtet hat die KG keine Einkommensteuer und keine Körperschaftssteuer zu bezahlen, eventuell aber die Gesellschafter. Die KG ist geeignet für die, die auf der Suche nach zusätzlichem Geld sind, dafür aber ihre Position innerhalb der Firma nicht aufgeben oder teilen wollen.