Gründung einer Limited
Was die GmbH in Deutschland, ist die Limited in Großbritannien, nämlich eine Kapitalgesellschaft. Die Abkürzung Limited oder Ltd. stammt von "private limited company by shares" ab. Zur Gründung einer Limited benötigt man mindestens 3 Personen: einen Gesellschafter, den Shareholder, einen Geschäftsführer, den „director“ und einen Verwalter, den „company secretary“.
Man muss heutzutage zwar nicht persönlich vor Ort sein, aber die Limited muss als britisches Unternehmen logischerweise auch in Großbritannien gegründet werden, auch wenn sie hinterher ausschliesslich woanders tätig wird. Wer als Deutscher mit einer englischen Limited in Deutschland tätig wird, muss auch hier die fälligen Steuern dafür zu bezahlen. Ausserdem muss jährlich eine Bilanz erstellt werden, die sowohl hier als auch beim englischen Handelsregister jährlich eingereicht werden muss.
Übrigens tritt der director gegenüber dem englischen Handelsregister als Vollhafter für die jährlich vorgeschriebene termingerechte Einreichung der notwendigen Unterlagen auf. Wer den Termin nicht einhält, wird mit Geldstrafen konfrontiert, die bis zu 1.000 Pfund betragen können. Der Gründer der Limited führt in der Regel auch die Geschäfte, es sei denn, es ist per Gesellschaftervertrag etwas anderes bestimmt worden. Zur Gründung einer Limited benötigt man mindestens 1 £. Da dies natürlich wesentlich geringer ist, als das haftende Kapital einer deutschen GmbH, eignet sich die Ltd. im Gegenzug leider nicht besonders dazu, Fremdkapital zu beschaffen. Man umgeht diese Manko meist dadurch, indem man dann mit seinem Privatvermögen bürgt.
Limiteds gibt’s auf dem deutschen Markt schon für 249 Euro zu erwerben. Aber das sind beileibe nicht alle kosten für eine Gründung. So benötigt die Limited einen Firmensitz in Großbritannien und zwar dauerhaft, schliesslich ist es ja eine englische Firma. Dafür fallen dann weitere jährlich laufende Kosten an. Ausserdem benötigt man für alle englischen Originaldokumente deutsche beglaubigte Übersetzungen, um sie den Behörden zum Nachweis der Existenz der Firma vorweisen zu können. Aber auch zur Konteneröffnung und Eintragung ins Register werden sie benötigt.
Die Limited zahlt für Einkünfte aus Gewerbebetrieb Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuern, sofern sie Gewinne ausschüttet. Wer seine Haftungsrisiken minimieren möchte, aber nicht genügend Geld zur Gründung einer GmbH zur Verfügung hat und auch nicht auf die Einführung der Mini-GmbH in 2008 warten möchte oder kann, für den ist die Limited eine preiswerte Alternative.
Weiter Infos bei http://www.foerderland.de/410.0.html
