Gründung einer Einzelfirma
Die Einzelfirma oder das Einzelunternehmen gibt es in zwei verschiedenen Ausprägungen, nämlich ob der Inhaber Kaufmann ist oder nicht. Als Kaufmann ist er nämlich verpflichtet, im Firmennamen unter anderem die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" bzw. "eingetragene Kauffrau", oder "e. K." oder "e. Kfm" bzw. "e. Kfr" zu tragen. Nichtkaufleute hingegen sind davon befreit. Und wer ist nun ein Nichtkaufmann?
Nun, zu den Nichtkaufleuten zählen die Land- und Forstwirte, die Kleingewerbetreibenden und alle Freiberufler. Und Kaufmann ist man per Gesetz dann, wenn man ein Handelsgewerbe betreibt. Für Kaufleute gelten dann besondere Rechten und Pflichten, die im Handelsgesetzbuch detailliert beschrieben werden. Wer eine Einzelfirma gründet, muss sich hinsichtlich der Gründung an keinerlei Vorschriften halten. Sie sollten allerdings dabei bedenken, dass die Verantwortung allein auf Ihren Schultern liegt und Sie zudem noch unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen haften, nicht nur dem Firmenvermögen, sondern auch mit ihrem privaten Vermögen, also Haus und Hof.
Zur Gründung ist ausserdem keine notarielle Eintragung und auch kein Mindestkapital notwendig. Die Gründungskosten sind somit minimal, man benötigt lediglich einen Gewerbeschein und als Kaufmann kommen noch die Kosten für den Eintrag ins Handelsregister hinzu. Sollten Sie zu Beginn Ihrer Tätigkeit Fremdkapital benötigen, gewähren es die Banken in der Regel nur gegen entsprechende Sicherheiten. Wenn Sie also Grund- und Sachwerte besitzen, sind sie auf der sicheren Seite.
Wie alle Selbständigen muss auch das Einzelunternehmen Steuern abführen. Der Nichtkaufmann hat dabei geringere Steuerkosten als der Kaufmann, weil er für seine Buchhaltung keine Bücher führen muss, sondern alle Einnahmen gegen die Ausnahmen verrechnet – man spricht auch von der Einnahmen-Überschuss-Regelung - und den Rest versteuert er, während der Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch verpflichtet ist, eine Bilanz zu erstellen. Zudem haben beide die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung , die in der Abgabenordnung und im HGB ausführlich geregelt ist. Die Gewerbesteuer wird übrigens erst dann fällig, wenn auch die Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig ist und wenn der Gewerbeertrag höher als 24.500 Euro im Jahr liegt. Sämtliche Einkünfte aus der Einzelfirma sind ausserdem noch einkommenssteuerpflichtig.
Einzelunternehmen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Zwei von drei Unternehmen in Deutschland sind Einzelfirmen. Das hängt sicher mit dem unbürokratischen Gründungsaufwand zusammen, die einen quasi dazu ermutigt, sich selbständig zu machen. Also eignet sich die Einzelfirma für all diejenigen, die schnell loslegen wollen. Später kann man die Firmenform noch jederzeit ändern.
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