Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zählt mit knapp 500.000 zu den beliebtesten Firmenformen in Deutschland. Die GmbH darf erst dann ins Handelsregister eingetragen werden, wenn jeder Gesellschafter mindestens 25% seiner Stammeinlage und zusammen insgesamt mindestens 50% des Stammkapitals einbezahlt wurden. Solange die Gesellschaft nicht eingetragen ist, haften alle Handelnden persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie im Namen der GmbH handeln. Ansonsten ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil der GmbH, dass man als Gesellschafter nicht persönlich haftet, sondern lediglich mit seiner Einlage gegenüber der Gesellschaft.
Nachteilig ist der erhöhte Gründungsaufwand und dass bei Gründung ein Mindestkapital vorhanden sein muss, entweder in Bar oder als bewertete Sacheinlage. Als Gesellschafter hat man bestimmte Rechte, wie z.B. Stimmrecht bei Versammlungen, ausserdem hat man Anspruch auf den Jahresüberschuss. Keine Rechte ohne Pflichten, zu letzteren zählt leider auch das Erbringen der Einlage laut Gesellschaftervertrag
Gewährte Gesellschafter-Darlehen an die GmbH haben bei einer späteren Insolvenz übrigens nur nachrangigen Anspruch.
Die GmbH kann Anteile von sich selbst erwerben, der entsprechende Gewinnanteil wird unter den restlichen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Anteile verteilt und die anteiligen Stimm- und Verwaltungsrechte ruhen derweil. Der Geschäftsführer haftet persönlich für Steuerschulden der Gesellschaft. Wer seine gesetzlich geregelten Pflichten verletzt, ist unbeschränkt schadensersatzpflichtig, die Verjährungsfrist dafür beträgt fünf Jahre. Bei einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der GmbH muss der Geschäftsführer innerhalb von drei Wochen die Insolvenz anmelden.
Das Stammkapital muss zur Zeit noch mindestens 25.000 Euro betragen. An Gründungskosten fallen neben den Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftervertrages auch die Kosten die Eintragung ins Handelsregister an. Alle Änderungen im Gesellschaftervertrag müssen veröffentlicht werden. Hat die GmbH zwischen 20 und 250 Beschäftigte, ist immer eine Jahresabschluss-Prüfung vorgeschrieben.
An Steuern zahlt eine GmbH die Körperschaftssteuer, die Kapitalertragssteuer, sowie die Gewerbesteuer.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eignet sich als Firmenform für diejenigen, die sich zu mehreren zusammenschliessen möchten, aber gleichzeitig ihre Haftung beschränken wollen.
