Freiberufler

Freiberufler sind nichtkaufmännische Einzelunternehmer. Zu den Angehörigen der Freien Berufen zählen u.a. Schriftsteller, Musiker, Dozenten, Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte, Sachverständige, Architekten, Steuerberater, Übersetzer, Lehrer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und viele mehr. Als Angehöriger eines freien Berufes unterliegt man nicht der Gewerbeordnung. Freiberufler beginnen einfach ihre Tätigkeit, ohne sich irgendwo anmelden zu müssen. Übrigens sind rund die Hälfte aller Selbstständigen in Deutschland Freiberufler.

Das bringt natürlich die Finanzämter dazu, verstärkt zu kontrollieren, ob man auch wirklich zur Gruppe der Freiberufler gehört oder eventuell doch gewerblich tätig ist. Wer nämlich vorwiegend gewerbliche Leistungen erbringt, verliert seinen Status als Freiberufler. Ansonsten ist man nur einkommenssteuerpflichtig. Als Freiberufler darf man sich auch mit Kollegen zusammenschliessen, entweder in Form von Büro-, bzw. Praxisgemeinschaft oder als Sozietät oder Gemeinschaftspraxis.

Die Tätigkeit eines Freiberuflers erfordert i.d.R. kein Mindestkapital. Natürlich muss etwas Geld vorhanden sein, um eventuell das eine oder andere zu beschaffen, damit man die eigentliche Tätigkeit auch ausüben kann. Der Freiberufler haftet übrigens mit seinem gesamten Vermögen. Wer aufgrund seiner Ausbildung zur Gruppe der Freiberufler zählt und sich schnell und einfach selbständig machen möchte, für den ist diese Gesellschaftsform genau die richtige.
Surftipp: Bundesverband der freien Berufe