Filesharing-Sünder müssen mit Abmahnungen rechnen
Wenn man oft im Internet unterwegs ist, stößt man früher oder später meist auf eine Seite, auf der Musik und Filme zum kostenlosen Herunterladen angeboten werden. Hier gilt es, vorsichtig zu sein, denn die meisten dieser Angebote sind illegal. Macht man unwissentlich den Fehler, sich bei einer sogenannten Filesharing Börse anzumelden und Dateien herunterzuladen, kommt einen dies oft teuer zu stehen. Nicht selten findet man dann eines schönen Tages eine Filesharing Abmahnung im Briefkasten, die Schadensersatzforderungen von einigen hundert Euro beinhaltet. Doch nicht nur das geschädigte Musik- oder Filmunternehmen möchte Geld sehen.
Auch dessen Anwalt, der die Abmahnung verschickt hat, stellt sein Honorar dem Abgemahnten in Rechnung. In dieser Hinsicht besteht ein bedeutender Unterschied zwischen Deutschland und den meisten anderen europäischen Ländern. Denn anders als hierzulande wird dort die Kostennote des Anwalts stets vom Auftraggeber gezahlt. Daher sind Abmahnungen dort kaum ein Thema, denn es lohnt sich für die geschädigten Unternehmen schlichtweg nicht, die Filesharing-Sünder verfolgen zu lassen. In Deutschland allerdings hat sich das Abmahnwesen zu einem lukrativen Geschäft für Anwälte entwickelt. Mit Leichtigkeit finden sie im Internet die Daten von tausenden Filesharing-Sündern und mahnen diese dann im Auftrag geschädigter Medienunternehmen ab. Oftmals sind die Mahnschreiben nahezu identisch und werden zu hunderten bzw. tausenden von ein und derselben Kanzlei verschickt.
Daher spricht man mittlerweile von einer regelrechten Abmahnwelle in Deutschland. Die Abmahnanwälte bauen dabei auf die Panikreaktion der Betroffenen. Denn die meisten wissen nicht, was sie angesichts eines Mahnschreibens einer Anwaltskanzlei anderes tun sollen, als auf die Forderungen einzugehen. Nur wenige fassen den Entschluss, sich dagegen zu wehren. Die meisten fürchten sich vor noch höheren Kosten, die entstehen könnten, wenn sie einen Anwalt einschalten. Dabei weiß ein Anwalt für IT- oder Medienrecht genau, was in solchen Fällen zu tun ist. Vereinbart man mit ihm von vorneherein ein Pauschalhonorar, muss man auch keine unübersichtlichen Zusatzkosten fürchten und kommt am Ende auf jeden Fall besser weg als ohne Anwalt.
