Einen Handelsregisterauszug bestellen
Das deutsche Handelsregister hat die Aufgabe zu erfüllen, dem Auskunftssuchenden durch die verzeichneten Inhalte und hinterlegte Dokumente, als Beweis, Kontroll- und Schutzmittel zu dienen. Somit kann jeder, der eine Auskunft über eine im Handelsregister eingetragene, Firma oder über einen eingetragenen Kaufmann wünscht, einen Handelsregisterauszug anfordern. Er muss für seine Anforderung keine Begründung abgeben. Für die Anfertigung eines Handelsregisterauszugs entstehen Gebühren, die nach der Kostenordnung erhoben werden.
Das Handelsregister als öffentliches Verzeichnis unterteilt sich in Abteilung A und B. In Abteilung A werden Einzelunternehmungen, Personengesellschaften und Vereine, die rechtsfähig und wirtschaftlich sind, aufgenommen. Abteilung B enthält die Kapitalgesellschaften. Eine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister besteht für Unternehmen, die nach Art und Umfang einen Geschäftsbetrieb darstellen. Neben der Art des Unternehmens, Kapitalgesellschaft oder Unternehmen nach den Kriterien in Abteilung A, werden Daten zur Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma eingetragen.
Mit Beginn des Jahres 2007 wird das Handelsregister elektronisch geführt, und zwar flächendeckend, so dass es möglich ist das Handelsregister online einzusehen. Selbstverständlich ist es so auch möglich, gegen Gebühr einen Handelsregisterauszug online zu bestellen. Neben dem Handelsregisterauszug an sich, kann man zusätzlich hinterlegte Dokumente wie Insolvenz, letzte veröffentliche Bilanz oder den Gesellschaftsvertrag mit dem Auszug anfordern.
Bevor man sich also einen Geschäftspartner in Boot holt, oder Aufträge von Unternehmen annimmt, kann man sich so kostengünstig über die Bonität eines Unternehmens informieren. Dies ist eine Alternative zu den sehr teuren Wirtschaftsauskünften von Inkassobüros. Da nicht alle Unternehmen, z. B. Kleinstunternehmen, nicht zur Eintragung in Handelsregister verpflichtet sind, wird man nicht über jeden, der ein Gewerbe angemeldet hat, im Handelsregister eine Auskunft erhalten.
