Die offene Handelsgesellschaft (OHG)
Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) besteht aus mindestens 2 Gesellschaftern, die beide laut Gesetz Vollkaufleute sein müssen. Beide haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für eventuelle Verbindlichkeiten der OHG. Selbst nach dem Austritt haftet man noch fünf Jahre weiter. Die OHG eignet sich für alle Handelsgeschäfte, bei denen das Risiko niedrig ist. Für Kaufleute gelten neben den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auch jene des Handelsgesetzbuches.
Ein Vorteil der OHG ist der, dass zur Gründung kein Mindestkapital notwendig ist. Nachteilig ist, dass die OHG nur für Vollkaufleute geeignet, deshalb muss sie auch ins Handelsregister eingetragen werden. Vollkaufmann ist man immer dann, wenn man ein Handelsgewerbe betreibt. Die OHG-Gesellschafter vertreten die OHG gemeinsam. Und zur Gründung ist kein Mindestkapital notwendig. Bei der Gründung entstehen Kosten für die Ausfertigung des Gesellschaftervertrages und die Eintragung ins Handelsregister. Ausserdem muss die OHG Mitglied in der örtlichen Handelskammer werden, deren Mitgliedschaft zwischen 50 und 250 Euro pro Jahr kostet.
Die OHG muss Bücher führen und am Jahresende eine Bilanz aufstellen. Ausserdem zahlt sie Gewerbesteuer für den 24.500 Euro übersteigenden Gewinn. Ausserdem ist jeder Gesellschafter einkommenssteuerpflichtig, da er ja Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt. Sofern übrigens keine vertragliche Gewinnverteilungs-Regelung getroffen wurde, regelt es das Gesetz. Danach erhält jeder Teilhaber zunächst 4% seines eingebrachten Firmenkapitals und sofern dann noch etwas übrigbleibt, wird der Rest des Gewinns gleichmäßig aufgeteilt. Wer nach aussen hin signalisieren möchte, dass er voll hinter seinem Unternehmen steht, kann dies am ehesten mit der OHG zeigen. Die OHG gehört übrigens mit zu den meistverbreitetsten Gesellschaftsformen in Deutschland.
