Der Detektiv
Das Wort Detektiv stammt von dem lateinischen Wort „detegere“ ab. Das bedeutet so viel wie entdecken oder aufdecken. Ein Detektiv ist folglich eine Person, die im Rahmen einer Beweiserhebung oder Beweisnothilfe durch Observation, Recherchen und Befragungen Informationen beschafft. Diese Informationen werden so dokumentiert, dass sie als gerichtlich verwertbares Beweismaterial verwendet werden können.
In Deutschland wird die Bezeichnung Privatdetektiv am häufigsten gebraucht. Daneben gibt es aber noch die Wirtschaftsdetektive. Die Aufgabenfelder der beiden Detektive unterscheiden sich klar. Der eine kümmert sich um Angelegenheiten, die rein privater Natur sind wie Ehebruch, Klärung von Erbschaftsstreitigkeiten o.ä. Der Wirtschaftsdetektiv kommt immer dann zum Einsatz, wenn es in einem Unternehmen nicht mit rechten Dingen zu geht.
Ein Privat- oder Wirtschaftsdetektiv ist entweder Selbstständig oder arbeitet in einer Privat- oder Wirtschaftsdetektei. Bei der Beauftragung eines Detektivs kommt es zwischen Kunden und Detektiv zu einem Dienstvertrag gemäß BGB. In dem Dienstvertrag steht, dass Detektive keinen Erfolg schulden, da dieser nicht garantiert werden kann. Häufig werden Detektive dann beauftragt, wenn der Kunde sich nicht an die staatlichen Institutionen wenden möchte oder erst einige Beweise haben möchte bevor er die Polizei einschaltet. Meist wird ein Detektiv aufgesucht, wenn ein Fall vorliegt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden nicht tätig sind. In der Regel sind es Fälle aus dem Zivilrecht (Schwarzarbeit trotz Krankschreibung etc.).
Ein Detektiv arbeitet mitunter am Rande der Legalität. Für die alltägliche Arbeit werden Daten benötigt, die sich nur über graue Kanäle beschaffen lassen. Eine legale Beschaffung würde das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraussetzen, dass nicht nachgewiesen werden kann. Außerdem werden oft während Observationen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen.
