Arbeitgeberermittlung – Vielfältige Einsatzweisen
Die Arbeitgeberermittlung ist ein eher weniger bekanntes Aufgabenfeld einer seriösen Wirtschafts- und Privatdetektei. Als Laie kann man sich schwer vorstellen, warum jemand seinen Arbeitgeber ermitteln lassen möchte. Tatsächlich wird die Arbeitgeberermittlung jedoch sehr häufig und in unterschiedlichen Zusammenhängen in Anspruch genommen.
Oft sind Arbeitnehmer die Auftraggeber, denen der ehemalige Arbeitgeber noch Teile ihres Lohns schuldig geblieben ist. Um ihre Forderungen durchsetzen zu können, muss der ehemalige Chef jedoch häufig erst gefunden werden. Eine Detektei kann in diesem Fall schnell und effektiv weiterhelfen und den derzeitigen Aufenthaltsort des Gesuchten ermitteln. Dies geschieht meist durch die Abfrage diverser Datenbanken, auf die die Detektive Zugriff haben.
Aber auch Arbeitgeber beauftragen manchmal eine Wirtschaftsdetektei, beispielsweise wenn sie den Eindruck haben, dass einer ihrer Mitarbeiter einer unangemeldeten Nebentätigkeit nachgeht. Durch zuverlässige Recherchen, Observationen und der genauen Dokumentation der Ergebnisse kann der Arbeitgeber sicher prüfen, ob und wenn ja für wen sein Mitarbeiter zusätzlich noch tätig ist.
Ein weiterer Fall für die Arbeitgeberermittlung sind säumige Schuldner. Oft geben diese nämlich als Argument für ihre Zahlungsunfähigkeit Arbeitslosigkeit an, obwohl sie in Wirklichkeit einer Beschäftigung nachgehen. Der Detektiv einer Wirtschaftsdetektei kann jedoch sehr schnell herausfinden, ob der Schuldner bereits wieder ein Arbeitsverhältnis aufgenommen hat oder eventuell sogar illegal tätig ist. Auch können verschwiegene Einkünfte aufgrund staatlicher Unterstützung ermittelt werden.
Die Arbeitgeberermittlung ist also vielfältig einsetzbar. Bevor eine bestimmte Detektei jedoch endgültig beauftragt wird, sollte ein klärendes Vorgespräch stattgefunden haben. In diesem sollten die verschiedenen Möglichkeiten und die realistischen Erfolgsaussichten besprochen werden. Denn leider gibt es Fälle, in denen sich zum Beispiel der gesuchte Ex-Arbeitsgeber längst ins Ausland abgesetzt hat. Hier sollte nur eine Detektei in Betracht gezogen werden, die auch internationale Ermittlungen und Recherchen durchführt.
